Krankenfahrten & Patientenbeförderung in Euskirchen
Wir bringen Sie sicher, pünktlich und komfortabel zu Ihren medizinischen Terminen. Unser speziell geschultes Team versteht, dass Arzt- und Krankenhausfahrten absolute Zuverlässigkeit erfordern. Deshalb begleiten wir Sie einfühlsam von der Haustür bis zur Praxis.
Unsere Leistungen im Bereich Krankenfahrten:
- Sitzende Krankenfahrten: Komfortable Beförderung zu Hausärzten, Fachärzten, Dialysezentren, Chemotherapien oder Strahlentherapien.
- Barrierefreier Rollstuhltransport: Mit unserem modern ausgestatteten Minibus befördern wir Sie sicher und ohne mühsames Umsetzen direkt in Ihrem Rollstuhl.
- Liegendtransporte: Fachgerechte und schonende Beförderung für Patienten, die während der Fahrt liegen müssen, jedoch keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen.
- Krankenhausfahrten: Zuverlässige Abholung bei Einweisungen oder sicherer Rücktransport nach Ihrer Entlassung.
Direkte Abrechnung mit allen Krankenkassen
Sie müssen sich nicht um den Papierkram kümmern. Wenn Ihnen eine ärztliche Verordnung für die Beförderung („Transportschein“) vorliegt und Ihre Krankenkasse die Fahrt genehmigt hat, rechnen wir die Kosten direkt mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen für Sie ab.
Haben Sie Fragen zur Genehmigung oder zum Ablauf? Rufen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei den Formalitäten!
Häufig gestellte Fragen zu Krankenfahrten (FAQ)
1. Wer übernimmt die Kosten für eine Krankenfahrt?
Grundsätzlich übernimmt Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Fahrten (§ 60 SGB V). Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung („Transportschein“ / Muster 4). Bei Fahrten zu ambulanten Behandlungen (z. B. zum Haus- oder Facharzt) muss die Genehmigung vorab durch die Krankenkasse erfolgen, es sei denn, es liegt ein Ausnahmefall vor (z. B. Pflegegrad 3, 4, 5 oder Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG, Bl, H).
2. Muss ich für die Krankenfahrt eine Zuzahlung leisten?
Ja, laut Gesetz beträgt die gesetzliche Zuzahlung für jede Fahrt 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Wenn Sie eine Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Kalenderjahr besitzen (Erreichen der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V), entfällt diese Gebühr für Sie vollständig. Bitte zeigen Sie Ihrem Fahrer den Befreiungsausweis vor Fahrtbeginn.
3. Kann ich im eigenen Rollstuhl transportiert werden?
Absolut. Unser moderner Minibus ist speziell für den barrierefreien Rollstuhltransport umgerüstet und erfüllt alle gesetzlichen Sicherheitsstandards. Wenn Ihr Arzt auf der Verordnung (Muster 4) die Notwendigkeit eines Rollstuhltaxis/Spezialfahrzeugs ankreuzt, weil das Umsetzen in einen normalen PKW aus medizinischen Gründen nicht zumutbar ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für diesen qualifizierten Transport.
4. Darf eine Begleitperson kostenlos mitfahren?
Eine Begleitperson kann dann kostenlos mitgenommen werden, wenn die medizinische Notwendigkeit einer Begleitung vom Arzt auf dem Transportschein ausdrücklich bescheinigt und angekreuzt wurde (z. B. bei Sehbehinderung, Orientierungslosigkeit oder Hilfebedürftigkeit). In diesem Fall werden die Kosten für die Begleitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen voll von der Kasse abgedeckt.